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Diese Leistungen beinhaltet Pflegegrad 3 für Sie

Zum 1.1.2017 lösten im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 die alten Pflegestufen ab. Wer bislang Pflegestufe 1 oder 2 hatte, wurde nahtlos in Pflegegrad 3 überführt. Erstmalig Antragstellende wurden direkt in das neue Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrades aufgenommen. Der Pflegegrad 3 bedeutet für viele Betroffene eine finanzielle Besserstellung und einen erweiterten Anspruch auf etliche Pflegeleistungen. Erfahren Sie hier, wie Sie den Pflegegrad 3 erhalten und welche Vorteile dieser mit sich bringt!

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Welche Voraussetzungen gelten für den Pflegegrad 3?

Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades stellen. Diesen können Sie formlos schriftlich oder telefonisch stellen. Adressiert wird der Antrag an Ihre Krankenkasse, an welche die zuständige Pflegekasse angegliedert ist.

Nach Eingang des Antrages erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung. Diese Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. durch die MEDICPROOF GmbH, wenn Sie privat versichert sind. Der Gutachter orientiert sich in der Beurteilung an den Kriterien des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dieses stellt die Selbstständigkeit des Betroffenen in den Mittelpunkt. Sechs Bereiche werden abgefragt:

Mobilität

Wie beweglich ist der Betroffene? Können Treppen bewältigt werden?

kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Ist die Person zeitlich oder räumlich desorientiert? Kann sie eigene Entscheidungen treffen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bestehen Unruhe oder Verwirrung?

Selbstversorgung

Sind die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten sichergestellt? Kann die Person ihre Körperhygiene selbstständig aufrechterhalten oder bereiten Waschen und Anziehen Schwierigkeiten?

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen

Können Medikamente selbstständig und zuverlässig eingenommen werden? Wird etwa Sauerstoff benötigt?

Gestaltung des Alltags und Pflege sozialer Kontakte

Kann sich die Person selbst beschäftigen oder ist sie ziel- und rastlos? Pflegt sie nach wie vor Beziehungen außerhalb des Haushalts?

Die Bewertung des Neuen Begutachtungsassessment sieht eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten vor. Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss das Gutachten mindestens 47,5 Punkte und weniger als 70 Punkte nachweisen. Ist diese Punktzahl feststellbar, sprechen die Gutachter von einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese ist Voraussetzung, um den Pflegegrad 3 von der Pflegekasse zugesprochen zu bekommen.

Müssen Betroffene den Pflegegrad 3 beantragen?

Betroffene müssen keinen konkreten Pflegegrad beantragen, sie stellen bloß einen Antrag auf die allgemeine Erteilung des Pflegegrades. Welcher Grad in Frage kommt, stellt der MDK anhand des Gutachtens fest und spricht der Pflegekasse eine entsprechende Empfehlung aus. Die Pflegekasse sendet Ihnen schlussendlich spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung einen Bescheid zu, in welcher der Pflegegrad festgestellt wird.

Welche finanziellen Leistungen bekommen Personen mit dem Pflegegrad 3?

Wer den Pflegegrad 3 zugewiesen bekommt, erwirbt mit ihm einen Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro monatlich. Dieses Pflegegeld wird den Personen ausgezahlt, welche durch Angehörige oder Freunde im häuslichen Umfeld gepflegt werden.

Darüber hinaus stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro pro Monat zu. Diese Pflegesachleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst mit Ihrer Versorgung beauftragen.

Die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige lassen sich miteinander kombinieren. Je nachdem, in welchem Umfang Sie die Pflegesachleistungen bereits ausgeschöpft haben, bekommen Sie anteilig Pflegegeld ausgezahlt.

Als weitere finanzielle Leistung haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten Sie 125 Euro monatlich, um beispielsweise eine Haushalts- oder Einkaufshilfe zu beschäftigen oder an einer Gruppe für Hilfsbedürftige teilzunehmen.

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, erhalten Sie eine monatliche Pauschale von 40 Euro.

Die Installierung und der Betrieb eines Hausnotrufs werden mit bis zu 23 Euro je Monat bezuschusst.

Wollen Sie Wohnraumanpassungen vornehmen, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts oder ähnlichem beantragen. Dieser Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro betragen.

545 € / Monat

Pflegegeld

1298 € / Monat

Pflegesachleistungen

125 € / Monat

Betreuungsleistungen

Welche teilstationären und stationären Leistungen gelten für Pflegegrad 3?

Sind Sie Inhaber des Pflegegrades 3, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse zur Kurzzeitpflege, zur Verhinderungspflege, zur Tages- und Nachtpflege und zur vollstationären Pflege.

Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre, vollstationäre Pflegeform, die etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Unfall notwendig wird. Für die Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für maximal 28 Tage jährlich.

Verzichten Sie im selben Jahr auf Leistungen der Verhinderungspflege, verlängert sich Ihr Anspruch für die Kurzzeitpflege. Sie können dann bis zu acht Wochen im Jahr bzw. 3.224 Euro jährlich als Zuschuss für die Kurzzeitpflege geltend machen.

Während Sie sich in Kurzzeitpflege befinden, erhalten Sie außerdem weiterhin 50 Prozent Ihres regulären Pflegegeldes.

Für Verhinderungspflege erwerben Sie mit dem Pflegegrad 3 einen Anspruch auf einen Zuschuss von 1.612 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Die Verhinderungspflege können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn die Personen, die Sie regulär versorgen, temporär verhindert sind.

Nehmen Sie im gleichen Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch, verlängert sich der Anspruch auf den Zuschuss für die Verhinderungspflege. In diesem Fall erhalten Sie bis zu 2.418 Euro im Jahr für maximal sechs Wochen von der Pflegekasse.

Wie auch bei der Kurzzeitpflege, erhalten Sie für den Zeitraum der Verhinderungspflege weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes.

Befinden Sie sich dauerhaft in vollstationärer Pflege, erhalten Sie von der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss zu den Pflegekosten von monatlich 1.262 Euro.

Die Tages- und Nachtpflege gehört in dieselbe Kategorie wie die ambulanten Pflegesachleistungen. Entsprechend erhalten Sie hierfür bei Pflegegrad 3 1.298 Euro im Monat. Bei der Tages- und Nachtpflege wird das Pflegegeld allerdings nicht angerechnet. Sie erhalten dieses entsprechend weiterhin in voller Höhe.

Welche sonstigen Leistungen können bei Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden?

Wurde Ihnen Pflegegrad 3 zugewiesen, haben Sie außerdem Anspruch auf eine halbjährliche, kostenlose Beratung durch eine Pflegefachkraft. Diese wird von der Pflegekasse übernommen, sodass Sie sich zu Wohnraumanpassungen oder zu Ihrer pflegerischen Versorgung beraten lassen können. Darüber hinaus können Ihre Angehörigen oder ehrenamtliche Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse besuchen.

Für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften können außerdem zusätzliche Förderleistungen in Anspruch genommen werden. So lässt sich der Betrag von 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen für bis zu vier Personen auf 16.000 Euro aufaddieren.
Zusätzlich können innerhalb der Wohneinheit bis zu vier Personen einen Einrichtungszuschuss von je 2.500 Euro beantragen. Ebenso erhalten bis zu vier Personen einer Wohneinheit einen Zuschuss für die Beschäftigung einer Organisationskraft von je 214 Euro monatlich.

Zahlreiche Pflegeleistungen mit Pflegegrad 3

Mit der Überführung der alten Pflegestufen in das neue System der Pflegegrade erhalten Inhaber des Pflegegrades 3 zahlreiche Pflegeleistungen. Ein Pflegegeldbetrag von 545 Euro sowie Pflegesachleistungen von 1.298 Euro monatlich eröffnen Betroffenen viele Möglichkeiten, ihre Versorgungssituation effektiv zu verbessern.

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