Auch wenn Treppenlifte teuer sind: Komplett aus der eigenen Tasche muss man Sitz-, Plattform- oder Hublifte nicht unbedingt bezahlen. Bei bestehendem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro pro Person (max. 16.000 Euro pro Haushalt) an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Unabhängig vom Pflegekassenzuschuss und Pflegegrad können außerdem ein Zuschuss und ein Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Grundlegend stehen Ihnen bei der KfW zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Der Kredit 159 wird unabhängig vom Alter gewährt und kann für alle barrierefreien Umbauten (also auch den behindertengerechten Ausbau des Badezimmers oder der gesamten Wohnung) genutzt werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 50.000 Euro. Mit (ab) 0,78 % effektivem Jahreszins ist der KfW Kredit attraktiver als herkömmliche Bankkredite.
Hierbei handelt es sich um kein Darlehen, sondern um einen direkten Zuschuss der KfW. Sowohl Mieter als auch Vermieter können den Zuschuss unabhängig von ihrem Alter beantragen. Gefördert werden 10 % der gesamten Investitionskosten, maximal jedoch 6.250 Euro.
Treppenlift-Kosten inkl. Einbau | 12.500 Euro |
+ Installation barrierefreier Dusche | 5.000 Euro |
– KfW-Zuschuss (10 % des Gesamtinvestitionskosten) | 1.750 Euro |
– Pflegekassenzuschuss (ab Pflegegrad 1) | 8.000 Euro (bei zwei zuschussberechtigten Personen im gleichen Haushalt) |
Eigenanteil | 7.750 Euro |
Tipp:
Die Fördermittel der KfW können miteinander kombiniert werden. Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Berufsgenossenschaften oder Kommunen) ist meist NICHT möglich. Erkunden Sie sich hier bitte vorab bei der KfW. Der Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Menschen mit Behinderung können alternativ den Behindertenpauschbetrag geltend machen.