Achten Sie beim Treppenlift-Kauf auf die Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Modelle. Neben Sicherheitsgurten (bei Sitzliften) und Sicherheitsbügeln (bei Plattformliften) können Funktionen wie eine automatische Geschwindigkeitsregelung und Hinderniserkennung Unfälle verhindern. Die Treppenlifte bremsen so automatisch ab, wenn sich Personen oder Gegenstände auf der Treppen befinden oder sich eine Kurve nähert.
Über eine Ruffunktion / Fernbedienung lässt sich das Fahrmodul zu dem Ende der Treppe rufen, an dem es gerade gebraucht wird. Nachdem Sie Platz genommen haben, können Sie die Fahrtrichtung mit zwei Tasten (hoch / runter) auf der Armlehne steuern. Auch das Hochklappen der Plattform bzw. des Sitzes erfolgt bei den meisten Modellen auf Knopfdruck. So ist keinerlei körperliche Anstrengung notwendig, um den Treppenlift in seinen “Park-Modus” zu versetzen.
Abgesehen von Hubliften besteht ein Treppenlift-System immer aus der Führungsschiene, dem Fahrmodul und dem Treppenlift-Antrieb.
Die Schiene muss in der Regel individuell gefertigt werden. Montiert wird diese an der Wand oder aber direkt auf den Treppenstufen. Bei einem Hängelift wird die Schiene deckenhängend installiert.
Das Fahrmodul ist das Herzstück des Treppenliftes und verfügt je nach Variante über einen Sitz oder eine befahrbare / begehbare Plattform. Auch etwaige Armlehnen oder Fußstützen sind direkt am Fahrmodul verbaut.
Angetrieben werden Treppenlift mit einem Elektromotor, dessen Batterie dauerhaft geladen wird. Herkömmliche Treppenlift-Akkus verfügen über 12 Volt und 7,2 Amperestunden Leistung. Spezielle Schwerlast-Akkus, die ab einer Schienenlänge von 8 Metern zum Einsatz kommen, haben mit 12 Volt und 12 Amperestunden etwas mehr Leistung.
Ein klassischer Sitzlift für eine gerade Treppe ist bereits ab 4.500 Euro zu haben.
Bei Plattformliften für Rollstuhlfahrer, Modellen für den Außenbereich und / oder Installationen an Kurventreppen oder mehrere Etagen sind Preise im fünfstelligen Bereich möglich.
Ein Großteil der Kosten wird durch die maßgefertigten Führungsschienen bei kurvigen Treppen verursacht.
Eine direkte Kostenbeteiligung der Kranken- bzw. Pflegekasse an den Treppenlift-Kosten ist für gewöhnlich ausgeschlossen, da Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten. Allerdings kann der Zuschuss für wohnumfelsverbessernde Maßnahmen für den Treppenlift-Kauf (oder die Miete) verwendet werden. Dieser beträgt einmalig 4.000 € pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt). Außerdem können bei der KfW ein Zuschuss oder alternativ ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Eine Kombination des KfW-Zuschusses mit anderen Fördermitteln ist jedoch nicht möglich. Arbeitgeber werden gegebenenfalls vom Integrationsamt unterstützt. Neben dem Anspruch auf Finanzierungshilfen besteht zudem die Möglichkeit, die Treppenlift-Kosten steuerlich geltend zu machen.