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Pflegegrad 5 – Ihre Leistungen auf einen Blick

Eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung müssen vorliegen, damit Personen den Pflegegrad 5 erhalten. Was für Betroffene zunächst nach einem Schreckensszenario klingt, öffnet jedoch die Türen zu zahlreichen Pflegeleistungen: Vom Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu unterschiedlichen Zuschüssen für teilstationäre Leistungen - Personen mit Pflegegrad 5 werden bestens unterstützt. Erfahren Sie, welche Ansprüche Sie mit Pflegegrad 5 gegenüber Ihrer Pflegekasse haben.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Den Pflegegrad 5 erhalten diejenigen Personen, denen ein Gutachten „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ attestiert. Voraussetzung, um solch ein Gutachten zu erhalten, ist zunächst der Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades bei der eigenen Pflegekasse. Diese ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Richten Sie Ihren Antrag entweder schriftlich oder mündlich an die Pflegekasse, einer besonderen Form bedarf er dabei nicht.

Die Pflegekasse veranlasst anschließend ein Gutachten durch einen Spezialisten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, kurz MDK. Sind Sie privat versichert, bekommt die MEDICPROOF GmbH den Auftrag, Sie zu beurteilen.

Der Sachverständige schaut sich zu einem vereinbarten Termin Ihre gesundheitliche Verfassung sowie Ihr Lebensumfeld an. Folgende Aktivitätsbereiche werden hierbei angesprochen:

Mobilität

Können Sie allein Treppen steigen?

kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wissen Sie jederzeit, wo Sie sind und wie spät es ist? Treffen Sie eigene, nachvollziehbare Entscheidungen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Haben Sie sich nachvollziehbar verändert, sind Sie etwa besonders verwirrt oder bösartig?

Selbstversorgung

Können Sie sich selbstständig waschen, anziehen und Ihre Mahlzeiten einnehmen?

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen

Benötigen Sie extra Sauerstoff im Alltag? Können Sie Ihre Medikamente eigenständig einnehmen?

Gestaltung des Alltags und Pflege sozialer Kontakte

Langweilen Sie sich viel oder unternehmen Sie eigenständig Dinge? Pflegen Sie zuverlässige, soziale Kontakte?

Für jeden dieser sechs Bereiche werden Punkte vergeben. Festgelegt sind die Kriterien und das Verfahren, nach denen die Punkte vergeben werden, im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das Richtlinienwerk sieht eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten vor. Für den Pflegegrad 5 muss das Gutachten mindestens 90 bis 100 Punkte feststellen. Erst dann ist nachgewiesen, dass Ihre Selbstständigkeit schwerstbeeinträchtigt ist und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellt.

Wie erhalte ich Pflegegrad 5?

Nach erfolgtem Gutachten spricht der Medizinische Dienst eine Empfehlung an die Pflegekasse aus. Diese stellt Ihnen spätestens fünf Wochen nach der erfolgten Begutachtung einen Bescheid über den entsprechenden Pflegegrad zu.
Bei der Antragstellung müssen Sie keinen speziellen Pflegegrad angeben, die Einstufung erfolgt nach der Begutachtung.

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 5 zu?

Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich auch die Zuwendungen, die Betroffene von der Pflegekasse erhalten. Diese Zuwendungen erfolgen sowohl finanziell als auch in Sachleistungen.

Zunächst ist das Pflegegeld zu nennen, das diejenigen erhalten, die von nahestehenden Personen im eigenen, häuslichen Umfeld versorgt werden. Mit Pflegegrad 5 haben Sie einen Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro monatlich.

Hinzu kommen die Pflegesachleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Die Pflegesachleistungen für Pflegegrad 5 umfassen einen Betrag von maximal 1.995 Euro im Monat.

Als dritte, finanzielle Hilfe haben Betroffene Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat steht jedem Inhaber eines Pflegegrades zu.
Für den Pflegegrad 5 gilt hier eine Besonderheit: Haben Sie Pflegegrad 5 und schöpfen die Pflegesachleistungen nicht vollständig aus, können Sie bis zu 40 Prozent dieser Leistungen für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Mit der schwerstbeeinträchtigten Selbstständigkeit werden oft auch Wohnraumanpassungen nötig. So müssen Sie einen Treppenlift einbauen oder das Badezimmer umgestalten. Für diese Wohnraumanpassungen erhalten Sie mit einem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Außerdem erhalten Sie mit Pflegegrad 5 zwei weitere, pauschale Zuschüsse:

  • Zuschuss zu zum Verbrauch vorgesehenen Pflegemittel: 40 Euro monatlich
  • Zuschuss zur Installation und zum Betrieb technischer Pflegehilfsmittel, bspw. eines Hausnotrufs: 23 Euro monatlich.
901 € / Monat

Pflegegeld

1995 € / Monat

Pflegesachleistungen

125 € / Monat

Betreuungsleistungen

Welche (teil-)stationären Pflegeleistungen umfasst Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad können Zuschüsse zu unterschiedlichen teilstationären und stationären Leistungen erhalten.

Die Kurzzeitpflege wird dann relevant, wenn Betroffene temporär stationär betreut werden müssen, etwa nach einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt. Für Patienten mit dem Pflegegrad 5 gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von insgesamt 1.612 Euro über maximal vier Wochen im Jahr. Gleichzeitig erhalten Sie auch 50 Prozent Ihres bisherigen Pflegegeldes, während Sie sich in Kurzzeitpflege befinden.
Sollten Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Verhinderungspflege geltend machen, können Sie diese zur Erweiterung der Kurzzeitpflege nutzen. Hierbei erweitert sich der Anspruch auf einen Zuschuss zur Kurzzeitpflege auf insgesamt 3.224 Euro für höchstens acht Wochen jährlich.

Sind die Personen, die Sie bislang im häuslichen Umfeld gepflegt haben, verhindert, etwa durch Urlaub oder Krankheit, können Sie bei der Pflegekasse eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Hierfür gewährt die Pflegekasse jährlich 1.612 Euro für maximal vier Wochen. Verzichten Sie im selben Kalenderjahr auf eine Kurzzeitpflege, lassen sich die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren. In diesem Fall erweitert sich die Verhinderungspflege auf einen Anspruch von insgesamt 2.418 Euro für höchstens sechs Wochen im Jahr.
Auch während der Verhinderungspflege werden Ihnen weiterhin 50 Prozent Ihres Pflegegeldes ausbezahlt.

Für die Tages- und Nachtpflege gilt, dass sie zu den ambulanten Sachleistungen gehört. Mit Pflegegrad 5 können Sie also einen Anspruch auf 1.995 Euro im Monat für die Tages- und Nachtpflege geltend machen.
Patienten mit Pflegegrad 5 erhalten auch dann, wenn Sie die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, ihr volles Pflegegeld. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde die Anrechnung der Tages- und Nachtpflege für die Pflegegrade 4 und 5 ausgesetzt.

Wird eine stationäre Pflege notwendig, erhalten Patienten mit Pflegegrad 5 einen monatlichen Zuschuss zu den vollstationären Pflegekosten in Höhe von 2.005 Euro.

Sonstige Leistungen für Pflegegrad 5

Die übrigen Leistungen für Menschen, denen Pflegegrad 5 zugewiesen wurde, gleichen den Leistungen für andere Pflegegrade. So erhalten Sie beispielsweise einen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse für Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Außerdem können Sie eine halbjährliche Beratung durch eine Pflegefachkraft in Anspruch nehmen, welche von der Pflegekasse bezahlt wird. Im Rahmen dieser Beratung können Sie Fragen zu Wohnraumanpassungen oder zur Pflege im Allgemeinen stellen.

Wohngruppen und Wohngemeinschaften haben außerdem die Möglichkeit, die Zuschüsse für Wohnraumanpassungen aufzuaddieren und so eine Umgestaltung des Wohnraumes gemeinsam zu finanzieren. Bis zu vier Personen in der Wohneinheit können den Anspruch von 4.000 Euro für einen Treppenlift oder ähnliche Maßnahmen geltend machen.

Darüber hinaus bekommen bis zu vier Personen ein einer Wohneinheit einen einmaligen Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro von der Pflegekasse. Unter den gleichen Voraussetzungen können sich Bewohner einer Wohngruppe oder WG außerdem die Beschäftigung einer Organisationskraft mit bis zu 214 Euro monatlich bezuschussen lassen.

Optimale Unterstützung für Patienten mit Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 geht mit einem Pflegegeld von 901 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1.995 Euro monatlich einher. Außerdem erhalten Betroffene vielfältige Unterstützung durch verschiedene Leistungen der Pflegekasse.

Ihr Ansprechpartner für Treppenlifte für Pflegegrad 5 – Ihre Leistungen auf einen Blick
Matthias Korn - Treppenlift-Berater
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