Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls müssen nicht nur medizinische Entscheidungen getroffen werden, sondern solche Ereignisse haben Auswirkungen auf das gesamte Leben. Menschen, die ihre Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen können, brauchen bei diesen Dingen zuverlässige Hilfe. Können Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen, bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuungsperson für Sie. Bewahren Sie sich von vorneherein möglichst viel Selbstständigkeit und setzen Sie eine Betreuungsverfügung auf!
Die Betreuungsverfügung ist eine festgelegte Willensäußerung für Zeiten, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr umfassend und eigenständig darlegen können. Die Betreuungsverfügung dient also als Vorkehrungsmaßnahme für Situationen, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit auftreten können. Sie ist eine Absicherung, die sicherstellt, dass Ihr Wille weiterhin Beachtung findet.
Die Betreuungsverfügung wird vom Gericht überprüft und gilt als für dieses bindend. Ist in der Betreuungsverfügung kein Betreuer benannt, wird dieser vom Gericht bestellt. Die Betreuungsverfügung tu dem Betreuer Ihren Willen und Ihre Wünsche kund und dient als maßgeblicher Leitfaden für zu treffende Entscheidungen.
Hinweis
Die Betreuungsverfügung dient nicht dazu, die zu betreuende Person zu entmündigen. Vielmehr soll die Betreuung eine Hilfe dabei sein, ein eigenständiges Leben führen zu können, ohne sich selbst zu schaden. Das Ziel einer gerichtlichen Betreuung ist die Rehabilitation, die eine Betreuung überflüssig macht, wenn möglich.
Die Betreuungsverfügung umfasst alle Belange des alltäglichen Lebens, für welche Entscheidungen getroffen werden müssen. Dazu gehören:
Sie können festlegen, welche Operationen Sie gutheißen und welche medizinischen Eingriffe Sie ablehnen.
Legen Sie in der Betreuungsverfügung frühzeitig fest, wo Sie wohnen und gepflegt werden wollen. So können Sie den Wunsch nach einer Pflege zuhause festlegen oder einer Unterbringung im Pflegeheim zustimmen.
In der Betreuungsverfügung können Sie niederschreiben, wie mit ihrem Vermögen umgegangen werden soll. Welche Kosten sollen vermieden werden? Sollen Ihre Verwandten in Ihrem Namen Geschenke erhalten und welchen Geldwert dürfen diese Geschenke haben? Was soll mit Ihrem Zuhause geschehen, wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht werden?
Wer soll Sie betreuen? Sie können in der Betreuungsverfügung auch bestimmte Personen explizit aus der Betreuung ausschließen.
Im Optimalfall treffen Sie die Regelungen in Ihrer Betreuungsverfügung dann, wenn es Ihnen gut geht und Sie bei vollem Verstand sind, also in jungen Jahren. Es ist aber auch möglich, eine Betreuungsverfügung zu unterschreiben, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. In solch einem Fall kann es allerdings zu einer schärferen Prüfung durch das Betreuungsgericht kommen.
Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner bestimmten Form. Sie können ein formloses Schreiben aufsetzen, in welchem Sie alle Dinge zu medizinischer Versorgung, Unterbringung, der Betreuung im Allgemeinen, finanziellen Angelegenheiten und anderen Sachverhalten, die Ihnen wichtig sind, festhalten. Enthalten sollte die Betreuungsverfügung zwingend:
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, unterschreiben Sie die Verfügung jedes Jahr neu unter der Angabe von Ort und Datum. So entfaltet die Betreuungsverfügung ihre größte Wirksamkeit. Sie können auch den Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nutzen (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html).
Für die Aufbewahrung der Betreuungsverfügung gibt es keine speziellen Vorschriften. Bewahren Sie das Dokument am besten dort auf, wo Sie es schnell und unkompliziert erreichen können.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, teilen Sie einer vertrauten Person mit, wo sich das Dokument befindet. Außerdem können Sie Ihre Betreuungsverfügung im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Gegen eine geringe Gebühr wird dort notiert, dass Sie eine Betreuungsverfügung besitzen. Betreuungsgerichte überprüfen im Standardverfahren beim zentralen Vorsorgeregister, ob dort Verfügungen der betroffenen Person verzeichnet sind. So wird das Gericht in jedem Fall über Ihr Dokument in Kenntnis gesetzt.
Setzen Sie das Dokument selbst auf und verwahren es in Ihren Unterlagen, ist die Betreuungsverfügung kostenlos. Lassen Sie die Verfügung, die sie selbst verfasst haben, notariell beglaubigen, kostet dieser Vorgang zwischen 20 und 70 Euro.
Wollen Sie eine professionelle Betreuungsverfügung von einem Anwalt oder Notar erstellen lassen, kommen Kosten von mehreren Hundert Euro auf Sie zu. Bei solch einem Vorgang berechnen sich die Kosten für die Betreuungsverfügung an dem sogenannten Gegenstandswert, also an Ihrem Vermögen. Hierfür erhalten Sie allerdings nicht nur das reine Dokument, sondern auch die Beratung vorab, die Registratur und auf Wunsch die Verwahrung.