Wer einen anerkannten Pflegegrad bekommt hat, neben finanziellen Ansprüchen wie dem Pflegegeld, auch Anrecht auf die Kostenübernahme für die sogenannten Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern die Pflege erkrankter Angehörige enorm. Die Pflegekasse unterscheidet bei der Kostenübernahme zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind.
Erfahren Sie hier, welche Pflegehilfsmittel Sie beantragen können und wer die Kosten trägt!
Als Pflegehilfsmittel werden alle Geräte und Sachmittel verstanden, welche die häusliche Pflege erleichtern und im Alltag die Beschwerden der pflegebedürftigen Person erheblich lindern. Außerdem ermöglichen diese Hilfsmittel den Betroffenen eine selbstständigere Lebensführung und verbessern damit die Lebensqualität.
Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben Inhaber eines der folgenden, anerkannten Pflegegrade:
Dabei können Sie den Anspruch geltend machen, wenn offensichtlich ist, dass die Pflegehilfsmittel nicht aufgrund einer Krankheit oder Behinderung benötigt werden, für deren Unterstützung die Krankenkasse zuständig wäre.
Darüber hinaus müssen Sie sich in häuslicher Pflege befinden. Darunter fällt die Pflege zuhause, aber auch in betreutem Wohnen oder in einer WG. Werden Sie stationär gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen in der Regel einen Eigenanteil von 10 Prozent je Pflegehilfsmittel leisten. Dieser ist jedoch auf maximal 25 Euro je Hilfsmittel beschränkt.
Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, können Sie bei der Pflegekasse die Hilfsmittelpauschale beantragen. Diese beträgt monatlich 40 Euro.
Welche Dinge als Pflegehilfsmittel verstanden werden, legt das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis, auch als Pflegehilfsmittel-Katalog bekannt, fest. Hier werden alle Pflegehilfsmittel aufgelistet, sodass Betroffene nachvollziehen können, welche Dinge von der Pflegekasse übernommen werden. Je nach Art und Kostenaufwand der Pflegehilfsmittel werden diese den Betroffenen entweder dauerhaft oder leihweise zur Nutzung überlassen.
Der Pflegehilfsmittel-Katalog gliedert die Pflegehilfsmittel in fünf verschiedene Produktgruppen:
Dies sind Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege.
Hier finden sich Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene.
Umfasst diejenigen Hilfsmittel, die zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen.
Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden.
Diese Produktgruppe verzeichnet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Innerhalb dieser Produktgruppen unterscheiden die Pflegekassen zwischen zwei verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln:
Hierzu gehören die Hilfsmittel aus den Produktgruppen PG 50, PG 52 und PG 53. Beispielsweise sind ein Pflegebett oder ein Rollator sogenannte technische Pflegehilfsmittel. Diese Hilfsmittel werden oft, aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit und Kostenpunkte, nur leihweise zur Verfügung gestellt.
Diese Pflegehilfsmittel finden sich in der PG 54, können aber auch aus der PG 51 stammen. Hierzu zählen unter anderem Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Tupfer und anderer Wundverband.
Der Antrag auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel kann formlos erfolgen, das bedeutet, Sie können ein einfaches Schreiben an Ihre Pflegekasse vorbereiten. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollte das Schreiben folgende Punkte beinhalten:
Dabei können Sie den Anspruch geltend machen, wenn offensichtlich ist, dass die Pflegehilfsmittel nicht aufgrund einer Krankheit oder Behinderung benötigt werden, für deren Unterstützung die Krankenkasse zuständig wäre.
Darüber hinaus müssen Sie sich in häuslicher Pflege befinden. Darunter fällt die Pflege zuhause, aber auch in betreutem Wohnen oder in einer WG. Werden Sie stationär gepflegt, haben Sie keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Pflegehilfsmittel sollten nicht mit medizinischen Hilfsmitteln verwechselt werden. Folgende Tabelle gibt einen Überblick:
Diese Pflegehilfsmittel finden sich in der PG 54, können aber auch aus der PG 51 stammen. Hierzu zählen unter anderem Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Tupfer und anderer Wundverband.
Wer hilft beim Antrag auf Pflegehilfsmittel?
Hilfe bei der Antragstellung für die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Außerdem können Sie sich an Pflegestützpunkte, Ihren ambulanten Pflegedienst oder an Sanitätshäuser in Ihrer Nähe wenden.