Dank Rollstuhl können Ältere oder Menschen mit Behinderung weiterhin aktiv am Leben teilhaben, doch nicht jeder Wohnraum ist für das Leben mit Rollstuhl ausgelegt. Oft scheint der Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung als einziger Ausweg, um auch in den eigenen vier Wänden selbstständig zu bleiben. Doch was macht eine rollstuhlgerechte Wohnung aus? Nicht immer muss der Umzug der Schlüssel zum Glück sein. Wer einen Plattformlift installiert, kann auch das eigene Zuhause in ein rollstuhlgerechtes Heim verwandeln. Wir zeigen Ihnen gerne wie!
Obwohl man glauben sollte, dass barrierefreie Wohnungen auch rollstuhlgerecht seien, macht die entscheidende Norm dort einen Unterschied. Die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht werden in der DIN 18040-2 definiert. Vorsicht gilt bei den Begriffen „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“: Diese Begriffe in Exposés zeigen keine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung an, sondern sind vielmehr als Verkaufsargument für barrierearme Wohnungen zu verstehen. Der Anforderungskatalog an eine barrierefreie Wohnung wird in §4 Behindertengleichstellungsgesetz konkret festgehalten. Nur Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen, dürfen barrierefrei genannt werden. Rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllen dabei noch weiterführende Kriterien.
Es gilt:
Barrierefrei bedeutet nicht gleichzeitig rollstuhlgerecht. Allerdings ist eine rollstuhlgerechte Wohnung gleichzeitig auch barrierefrei.
In der Praxis bedeutet das, dass bei barrierefreien Wohnungen etwa Bewegungsflächen von 1,20m x 1,20m vorgehalten werden müssen. In rollstuhlgerechten Wohnungen müssen diese Flächen hingegen 1,50m x 1,50m groß sein. Auch die Türbreite von barrierefreien Wohnungen (80cm) differiert um zehn Zentimeter zu rollstuhlgerechten Wohnungen (90cm). Wer auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung ist, sollte auf diese Details achten.
Eine Wohnung gilt laut §4 Behindertengleichstellungsgesetz unter folgenden Voraussetzungen als barrierefrei:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Als Planungsgrundlage sind konkrete Abmessungen für barrierefreie Räume in der DIN 18040 festgelegt. Während sich 18040-1 auf öffentliche Räume bezieht und dabei nicht zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht unterscheidet, gilt für private Wohnräume DIN 18040-2. Hier findet sich die Abgrenzung zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht.
Auch für rollstuhlgerechte Wohnungen gilt, dass sie barrierefrei erreichbar und nutzbar sein müssen. Allerdings geht die Norm in Bezug auf konkrete Abmessungen über die Angaben der Barrierefreiheit hinaus. Deshalb werden rollstuhlgerechte Wohnungen oft mit der sogenannten „R-Kennzeichnung“ versehen, die auch in der DIN 18040-2 für die Abmessungen rollstuhlgerechter Räume verwendet wird.
Bis 2011 galt für rollstuhlgerechte Wohnungen übrigens die DIN 18025-1. Diese wurde erst 2012 von der DIN 18040-2 abgelöst.
Da nicht jede barrierefreie Wohnung auch rollstuhlgerecht ist, gilt es bei den Abmessungen von Türen, Bewegungsflächen und auch in Bezug auf die Ausstattung genau hinzuschauen. So darf der maximale Kraftaufwand, den es für Bedienelemente wie Lichtschalter, Armaturen und Ähnliches braucht, höchstens 2,5 bis 5,0 N betragen. Aber auch die Unterfahrbarkeit von Küchenmöbeln, Waschbecken oder Arbeitsplatten muss gewährleistet sein. Jeder Raum muss barrierefrei erreichbar sein, entweder über einen Treppenlift oder ebenerdig befahrbar. Wir haben für jeden Raum eine exemplarische Checkliste zusammengestellt:
Darüber hinaus sind auch weitere Ausstattungsmerkmale für die rollstuhlgerechte Wohnung zu beachten:
Für das Leben in einer rollstuhlgerechten Wohnung muss es nicht immer gleich der Umzug sein. Die Installation eines Plattformliftes ist eine gute Möglichkeit, die bisherigen vier Wände barrierefrei zu erschließen. Der Vorteil von Plattformliften: Sie sind für den Transport von Menschen im Rollstuhl ausgelegt und lassen sich nahezu überall platzsparend installieren. Dabei wird der Plattformlift sowohl im Eingangsbereich zu Wohnräumen als auch im Inneren gern genutzt.
Plattformlifte bestehen aus größeren Transporteinheiten, die mit dem Rollstuhl unkompliziert befahrbar sind. Klappschranken und Abrollklappen verhindern, dass der Rollstuhl ungewollt von der Plattform rollt und sorgen so für Ihre Sicherheit. Bedienen lässt sich der Treppenlift mit Hilfe von Bedienelementen am Lift selbst oder mit einer Fernbedienung. Entlang eines Schienensystems, das in der Regel aus zwei oder mehreren Schienen besteht, transportiert der Plattformlift Rollstuhlfahrende mitsamt ihrem Rollstuhl von einer Ebene in die andere.
Dank hochwertiger Technologie und starken Motoren können Plattformlifte dabei viele Schienenmeter über mehrere Ebenen hinweg überwinden. Ist der Plattformlift gerade nicht in Benutzung, lässt sich die Transportfläche einfach platzsparend hochklappen und ist somit nicht im Weg. Der Plattformlift kann selbstständig benutzt werden und schenkt Rollstuhlfahrenden so ein maximales Maß an Selbstständigkeit im eigenen Zuhause.
Die Kosten für einen Plattformlift variieren je nach Form und Länge der Treppe, da die Schienen in den meisten Fällen nach Maß angefertigt werden. Auch die Wahl des entsprechenden Lifts und seiner Ausstattung beeinflussen den Preis. Plattformlifte an gerade Treppen kosten ca. zwischen 6.000 Euro und 15.000 Euro. Bei kurvigen Treppen ist umso mehr Aufwand in der Fertigung zu erwarten, weshalb die Preise hier für Plattformlifte zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro liegen. Dafür lassen sich die Treppenlifte an nahezu jedem Treppenhaus montieren.
Dank zahlreicher Zuschüsse lassen sich Wohnungen auch mit schmalem Geldbeutel rollstuhlgerecht umbauen. So bezuschusst die Pflegekasse den Einbau eines Plattformliftes mit bis zu 4.000 Euro, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Wer keinen Pflegegrad hat, kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen stellen. Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)“ stellt die KfW bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen oder bis zu 6.250 für den Umbau gemäß dem Standard „Altersgerechtes Haus“ zur Verfügung.
Bei dem Einbau eines Plattformliftes handelt es sich um eine Einzelmaßnahme. Hier bezuschusst die KfW also 10% der Investitionskosten mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro. Außerdem lässt sich der Investitionszuschuss mit dem „Altersgerecht Umbauen – Investitionskredit (159)“ ergänzen. Diese Kredite sind staatlich gefördert und deshalb zu besonders günstigen Konditionen erhältlich. So steht Ihrer rollstuhlgerechten Wohnung nichts mehr im Wege!
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert barrierefreie Umbauten mit einem Investitionszuschuss und zinsgünstigen Krediten.
Finanziell bedürftige Menschen werden bei der Finanzierung des Eigenanteils von der Agentur für Arbeit bzw. dem Grundsicherungsamt unterstützt.
Bei der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze können Arbeitgeber einen Zuschuss beim Integrationsamt beantragen.
Viele Landesbanken unterstützen barrierefreie Modernisierungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern mit günstigen Darlehen.