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DIN 18065 und LBO

Treppenlift & Brandschutz

Etwa 40 cm: Das ist der Platz, den ein klassischer Treppenlift (z.B. Sitzlift) im zusammengeklappten Zustand benötigt. Gleichzeitig fordern die Landesbauordnungen in Mehrfamilienhäusern eine Mindestlaufbreite von 100 cm sowie eine Restlaufbreite von 60 cm. Der Brandschutz, der die Treppe als Fluchtweg vorsieht, kann also bei Treppen unter 1 Meter Breite nicht gewährleistet werden. Gibt es Lösungen und was gilt im Privathaushalt? Wir klären auf.

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Die Treppe als Fluchtweg

Egal ob im Mehrfamilienhaus, Unternehmensgebäude, öffentlichen Gebäude oder dem privaten Haushalt: Die Treppe muss im Brandfall stets als Fluchtweg dienen können. Hierzu legt die Technische Baubestimmung DIN 18065, auf die sich auch die Landesbauordnungen (LBO) bezieht, fest, dass sowohl eine vorgegebene Mindest- als auch eine Restlaufbreite nicht unterschritten werden dürfen.

Die Mindestlaufbreite

Die Mindestlaufbreite (auch: nutzbare Treppenbreite gemäß BauO NW § 36 (5)(2)) regelt, welche Mindestbreite trotz Treppenlift nicht (dauerhaft) unterschritten werden darf. Maßgeblich ist also die Konstruktion des Schienensystems, da der Lift bei Nichtbenutzung mittels Kurve am Treppenaufgang in eine platzsparende Parkposition gebracht werden kann. Die Mindestlaufbreite beträgt 100 cm. In Einfamilienhäusern werden 80 cm empfohlen.

Die Restlaufbreite

Die Restlaufbreite beschreibt die Treppenbreite, die als Fluchtweg im Brandfall genutzt werden kann, während der Lift zusammengeklappt und ohne Passagier die Treppe auf und ab fährt. Übrigens: Es muss außerdem gewährleistet sein, dass Personen den Lift manuell verschieben können, um sich notwendigen Raum zu verschaffen. Wird die Restlaufbreite unterschritten, ist zwingend erforderlich, dass auf jeder Etage eine “Wartefläche” für den Lift bereitsteht

Die Treppenbreite ist jedoch nicht alles:

Die Brandschutzvorschrift sieht weitere Punkte vor, die erfüllt sein müssen, damit der Treppenlift-Einbau am Ende genehmigt wird bzw. im Notfall keine versicherungstechnischen Probleme entstehen.

Weitere Anforderungen an den Treppenlift-Einbau hinslichtlich des Brandschutzes:

1
Die Treppe darf in ihrer Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
2
Der Handlauf der Treppe muss (trotz Lift) uneingeschränkt nutzbar sein.
3
Es muss möglich sein, den Treppenlift im Notfall manuell zu verschieben.
4
Der Lift hat sich in einer Parkposition zu befinden, wenn er nicht gerade genutzt wird.

Brauche ich eine Genehmigung?

Im Privathaushalt brauchen Sie für gewöhnlich keine Baugenehmigung. Die Brandschutzvorschriften gelten hier nicht bzw. nur eingeschränkt. Klären Sie dennoch vorab, welche Auswirkungen eine Nichteinhaltung von gewissen Normen auf Ihren Versicherungsschutz hat.

Behördliche Genehmigung im Mietshaus notwendig

Bei allen Gebäuden, die der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen, also Mietshäuser und öffentliche Gebäude, müssen Sie sämtliche Brandschutz- und weiteren Vorgaben der LBO erfüllen. Andernfalls erhalten Sie keine Genehmigung. Erkunden Sie sich deshalb frühzeitig bei der zuständigen Stadt / Gemeinde, zu welchem Zeitpunkt die Abnahme des Bauvorhabens erfolgt.

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Gibt es eine zusätzliche, nicht-notwendige Treppe?

Falls der Treppenlift an einer zusätzlichen Treppe montiert werden kann, die nicht als Fluchtweg dienen muss, reichen 50 cm Mindestlaufbreite aus.

Weitere Anforderungen an den Treppenlift-Einbau hinslichtlich des Brandschutzes:

Sollte der Einbau eines Treppenlift tatsächlich nicht möglich sein, ohne die Brandschutzvorgaben zu verletzen, prüfen Sie, welche Alternativen es gibt. Senkrechtlifte kommen ohne Schienen aus und werden (z. B. im Falle von Hubliften) parallel zur Treppe montiert. Die Treppenbreite wird damit nicht beeinträchtigt. Ist auch hierfür kein Platz vorhanden, könnte der Ausbau der Treppe eine Lösung. Der so geschaffene Platz könnte den Einbau einer Senkrechtlift-Lösung (z. B. Personenaufzug / Home-Lift) ermöglichen.

Unsere Treppenlift-Lösungen für schmale Treppen

FAQ - Häufige Fragen zum Thema Treppenlift und Brandschutz

Wer regelt die Brandschutzvorgaben?

Baurecht ist in Deutschland Länderrecht. Deshalb werden die Anforderungen an den baulichen Brandschutz primär durch die Landesbauordnungen geregelt.

Was ist die DIN 18065?

Die DIN Norm 18065 regelt die Konstruktion und Ausführung von Gebäudetreppen. Damit definiert sie beispielsweise die Laufbreite, den Auftritt oder die maximale Steigung. Die Norm gilt als Grundlage zahlreicher Vorschriften und Verordnungen.

Was passiert, wenn die Brandschutzauflagen nicht eingehalten werden?

Die Brandschutznormen sind eine Voraussetzung, damit Sie überhaupt die behördliche Zustimmung für den Einbau des Treppenlifts in oder außerhalb eines Gebäude/s erhalten, das der jeweiligen Landesbauordnung unterliegt. Im privaten Bereich kann es im schlimmsten Fall zu versicherungstechnischen Problemen kommen.

Was regeln die Landesbauordnungen?

Die Landesbauordnungen der Länder beziehen sich auf eine Musterbauordnung, können in ihrer Ausgestaltung jedoch unterschiedlich sein. Sie regeln stets alle praktischen Belange der Bebauung eines Grundstücks - z. B. den Brandschutz.

Welche Brandschutznormen für Produkte / Bauten gibt es?

Folgende Normen betreffen den Brandschutz von Gegenständen:

  • DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
  • DIN EN 1992-1-1: Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
  • DIN EN 1993-1-1: Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
  • DIN EN 1994-1-1: Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
  • DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5 Bemessung und Konstruktion von Holzbauten
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