Im privaten Bereich ist die Pflegekasse stets der erste Ansprechpartner, wenn es um die Treppenlift-Finanzierung geht. Die Versicherung beteiligt sich indirekt über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Person an den Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Pflegegrad zugeteilt und der Zuschuss noch nicht für andere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren genutzt wurde. Im beruflichen Umfeld kommen hingegen andere Kostenträger infrage: zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung sowie das Integrationsamt.
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Agentur für Arbeit an Treppenliften
Der Treppenlift muss für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin notwendig sein. Zudem greift die Förderung über die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ nur, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist bzw. keine anderen Finanzierungshilfen beansprucht werden.
Die Integrationsämter übernehmen unter gewissen Umständen Kosten, die Arbeitgebern durch die Einstellung schwerbehinderter Menschen entstehen. Dazu kann auch der Einbau eines Treppenlifts im Unternehmen zählen.
Voraussetzungen:
Ist der Treppenlift infolge eines Unfalls notwendig, um den Erhalt des Arbeitsplatzes einer verunfallten Person zu sichern, so ist in der Regel die Unfallversicherung zuständig.
Voraussetzungen:
Wurden mindestens für 15 Jahre Beiträge gezahlt, unterstützt die Rentenversicherung den Treppenlift-Einbau. Auch hier muss die Notwendigkeit für den Lift die Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls sein. Die Kostenbeteiligung beträgt bis zu 100%.
Voraussetzungen:
Unternehmen mit behinderten MitarbeiterInnen werden von verschiedenen Stellen bei der Ausgestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze unterstützt.
Während die oben genannten Kostenträger Arbeitgeber beim Treppenlift-Einbau am (behindertengerechten) Arbeitsplatz unterstützen, stehen auch für den Treppenlift-Einbau im Privathaushalt Finanzierungshilfen bereit.
Neben dem bereits eingangs erwähnten Pflegekassenzuschuss, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Treppenlift-Kosten äquivalent zur Renten- bzw. Unfallversicherung - also dann, wenn der Lift wegen eines Arbeitsunfalls notwendig wird.
Sollte ein Unfall mit Fremdverschulden außerhalb des Arbeitsplatzes und nicht auf dem Weg zur Arbeit die Ursache für die “Lift-Notwendigkeit” sein, übernimmt unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Sind weder Pflegekasse noch irgendeine andere Versicherung zuständig, besteht die Option, einen KfW-Zuschuss zu beantragen (bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit). Zudem stehen zinsgünstige Förderkredite der der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Landesbanken bereit.
Beachten Sie außerdem, dass Sie Treppenlift-Kosten steuerlich geltend machen können (gilt selbstverständlich auch für den Eigenanteil von Arbeitgebern). Zur Verteilung der finanziellen Belastung bieten die meisten Händler die Möglichkeit der Ratenzahlung an. In Einzelfällen kann es sich zudem lohnen, den Treppenlift zu mieten. Ferner lässt sich mit gebrauchten Treppenliften bares Geld sparen (bis zu 50 % niedrigere Kosten im Vergleich zum Neukauf).