Treppenlifte sind eine teure Angelegenheit, das müssen wir zugeben. Doch falls das Treppensteigen im Alter zur Last wird oder womöglich gar nicht mehr möglich ist und kein Aufzug vorhanden ist, können die Mobilitätshilfen einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder im schlimmsten Falle das Pflegeheim verhindern. Fördermittel und Zuschüsse wie der Pflegekassenzuschuss helfen bei der Finanzierung. Und: Ein Treppenlift lohnt sich nicht nur bei akuten Bedarf. Auch der rein prophylaktische Einbau im Ein- oder Mehrfamilienhaus kann sich rechnen.
Barrierefreie Umbauten sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Je weniger Renovierungsbedarf besteht, weil bereits investiert wurde, desto höher der Wert einer Immobilie.
Insbesondere Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern können durch einen altersgerechten Umbau neue Mieter-Zielgruppen ansprechen und Leerstand vorbeugen. Bei einem geplanten Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung lässt sich zudem ein höherer Preis erzielen.
Laut der Generali Altersstudie leben nur 22 Prozent der 65- bis 85-Jährigen in einer altersgerechten Wohnsituation. Eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) spricht von 1,6 Millionen fehlenden barrierefreien Wohnungen.
Während für den Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.000 € pro Person (maximal 16.000 Euro pro Haushalt) ein bereits zugewiesener Pflegegrad voraussetzung ist, werden KfW-Zuschuss und -Kredit unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers bewilligt.
Die Eigentümergemeinschaft muss dem geplanten Treppenlift-Einbau zur Wertsteigerung einer Immobilie zustimmen. Ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, muss im Einzelfall entschieden werden.
Falls die Umbaumaßnahname auf Antrag einer Mietpartei erfolgt und eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit besteht, darf der Einbau nicht untersagt werden. Das OLG München entschied in einem Urteil im Jahr 2005 (Az.: 32 WX 051/05), dass das Recht auf den barrierefreien Zugang zur Wohnung dem Interesse der / des Eigentümer(s), das optische Erscheinungsbild des Treppenhauses nicht zu verändern, überwiegt.
Die Kosten für Anschaffung und Einbau sind ebenso wie der Rückbau (falls von den Eigentümern gewünscht) zum Ende des Mietverhältnisses von der Mietpartei zu tragen.
Wird der Treppenlift nicht aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit, sondern zur Wertsteigerung des Hauses bzw. der Wohnung angeschafft, können lediglich die Lohnkosten der Handwerker von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt davon 20 %. Zudem darf die steuerliche Ersparnis pro Jahr die Grenze von 1.200 € nicht übersteigen.
Mieter oder selbst betroffene Eigentümer (sofern im Haus wohnend) mit eingeschränkter Mobilität können die gesamten Investitionskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Sofern die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, berücksichtigt das Finanzamt den Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse und unter Anrechnung der zumutbaren Belastung. Menschen mit Behinderung können alternativ den Behinderten-Pauschbetrag nutzen.
Eine Baugenehmigung ist für den Treppenlift-Einbau in der Regel nicht notwendig. Allerdings dürfen Fluchtwege durch den Treppenlift nicht versperrt werden.
Die wichtigsten in den Bauordnungen der Länder und der technischen Baubestimmung DIN 18065 definierten Anforderung im Überblick: