Vor dem Einbau eines Treppenlifts müssen diverse Dinge abgeklärt und überprüft werden. Von der Treppenbreite über die Materialien für den Lift bis hin zu Rechten von Mietern und Eigentümern: Einen Treppenlift einbauen zu lassen, ist ein komplexes Unterfangen. Gut, wenn es hierfür Hilfen gibt. Die Checkliste zur Machbarkeit für Ihren Treppenlift hilft Ihnen, an alle Voraussetzungen zu denken, bevor es zu Problemen kommt.
In Kurzfassung lassen sich die Fragen zur Machbarkeit auf die folgenden fünf Aspekte herunterbrechen:
Wer diese fünf Fragen ausreichend beantworten kann, ist bei der Frage nach der Machbarkeit des Treppenlifts ziemlich sicher auf der richtigen Seite. Es ist aber auch immer ratsam, sich eine ausführliche Checkliste zur Machbarkeit heranzuziehen, um alle Voraussetzungen für den Treppenlift zu erfüllen.
Bevor es an die endgültige Planung und Bestellung des Treppenliftes geht, ist eine gute Beratung durch einen Spezialisten unerlässlich. Nicht nur das Aufmaß durch den Treppenlifthersteller ist wichtig, sondern auch, dass ein Gutachter vorab die Treppe und die Fläche drum herum genau unter die Lupe nimmt. Bei dieser Begutachtung können offene Fragen geklärt und mögliche Probleme direkt erkannt werden. Im Rahmen dieser Begutachtung können Treppenliftkäufer die Checkliste mit den nachfolgenden Punkten Punkt für Punkt abhaken.
Die Anzahl der Etagen ist für den Einbau eines Treppenlifts relativ irrelevant, wenn es um die Machbarkeit geht. Treppenlifte können genauso problemlos über eine wie über sieben Etagen eingebaut werden. Hier sind lediglich die anfallenden Kosten ein beachtenswerter Faktor.
Grundsätzlich spielt die Form der Treppe für die Machbarkeit des Einbaus eines Treppenliftes eine untergeordnete Rolle. Egal ob die Treppe gerade oder kurvig ist – sogar für Wendeltreppen gibt es passende Treppenlifte. Da die Treppenliftschienen individuell angepasst werden, stellt die Treppenform kein Problem dar. Käufer sollten sich nur im Klaren darüber sein, dass die Kosten für den Treppenlift umso höher ausfallen, je anspruchsvoller die Treppe ist.
Gesetzlich vorgesehen ist, dass jede Treppe über eine Mindestlaufbreite verfügen muss. Je nach Art der Treppe und der Wohneinheit liegt diese Mindestlaufbreite zwischen 0,8 und 1,0 Metern. In der Regel erreichen die Treppenlifte eingeklappt eine Tiefe von ungefähr 0,3 Metern. Entsprechend sollte die Treppe in der Breite genau ausgemessen werden, um herauszufinden, ob die Breite für den Einbau eines Treppenlifts ausreichend ist. Vor allem in Mehrfamilienhäusern ist dieser Aspekt wichtig, da hier die Brandschutzbestimmungen besonders eingehalten werden müssen. Außerdem dienen diese Treppen als Fluchtwege und müssen entsprechend nutzbar sein.
Der Anfang und das Ende der Treppe sind interessant, weil die Fahreinheit des Lifts – egal ob Sitzlift, Stehlift oder Plattformlift – hier am meisten Platz benötigt. Die meisten Lifte verfügen über einen Sitz, der sich am Ende der Schienenführung etwas nach außen dreht, sodass die Nutzer besser ein- oder aussteigen können. Entsprechend muss am Anfang und am Ende der Treppe genügend Platz zur Verfügung stehen. Der Platz zur nächsten Tür sollte mindestens 1,0 Meter betragen. Außerdem müssen Fluchtwege frei bleiben. Nicht nur die Person im Treppenlift sollte genügend Platz zum Ein- und Aussteigen haben, auch helfende Personen sollten sich frei bewegen können. Wird ein Rollstuhl gebraucht, sollte das Platzangebot umso größer sein.
Grundsätzlich ist der Einbau eines Treppenlifts sowohl innen als auch außen möglich. Wird der Treppenlift für eine Außentreppe benötigt, sollte er jedoch zusätzliche Anforderungen erfüllen. Vor allem sollte die Elektronik vor Wind und Wetter geschützt werden. Die Motorverkleidung muss dicht versiegelt sein, die Bedienelemente sollten über eine schützende Verkleidung verfügen. Bei Treppenliften im Außenbereich sollten die Polster, wenn vorhanden, wasserabweisend und UV-beständig sein. Auch das übrige Material sollte Wasser und Sonneneinstrahlung gut vertragen können.
Die bauaufsichtlichen Bestimmungen werden durch die Bauordnungen der zuständigen Bundesländer geregelt. Allem voran sollte geklärt werden, ob die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden und ob Fluchtwege frei bleiben. Die Treppe muss auch nach dem Einbau des Treppenlifts als Rettungsweg nutzbar bleiben. Deshalb muss eine Mindestlaufbreite zwischen 0,8 und 1,0 Metern gewährleistet sein.
Die Treppe muss darüber hinaus verkehrssicher bleiben. Das bedeutet, der Handlauf muss zu erreichen sein und der Lift muss sich im ungenutzten Zustand von Hand in die Parkposition schieben lassen können. Darüber hinaus darf der Treppenlift nach Möglichkeit nicht aus brennbaren Materialien bestehen.
In Mehrfamilienhäusern mit mehr als einer Etage muss, wenn der Treppenlift über mehrere Etagen läuft, außerdem eine Wartefläche von mindestens 60 Zentimetern zur Verfügung stehen.
Handelt es sich bei der Person, die den Treppenlift einbauen lassen möchte, um einen Mieter, kann diese sich auf die Regelungen zur Barrierefreiheit aus dem BGB berufen. Hiernach müssen Vermieter den Einbau eines Treppenlifts dulden, wenn die bauaufsichtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Allerdings muss der Mieter den Einbau auf eigene Kosten vornehmen lassen. Ebenso muss der Mieter gegebenenfalls die Kosten für den Rückbau übernehmen. Darüber hinaus muss der Treppenlift über eine Kindersicherung verfügen, um eine missbräuchliche Nutzung und daraus folgende Schäden zu verhindern.
Wer in einer Eigentumswohnung lebt und einen Treppenlift einbauen lassen will, muss hierfür eine Eigentümerversammlung Hier muss die Eigentümergemeinschaft ihre Zustimmung erteilen.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2017 muss eine Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Treppenliftes dulden, wenn die einbauende Partei auf den Lift angewiesen ist. Hierbei muss der Eigentümer, welchen den Lift einbauen lässt, aber auch die Kosten allein tragen.
Über die Bauordnungen der Länder hinaus regelt die DIN-Norm DIN 18065 die Maßgaben für Treppen unterschiedlicher Art. Hier ist festgeschrieben, dass eine Treppe innerhalb einer Wohnung eine Mindestlaufbreite von 0,8 Metern besitzen muss. In einem Wohnhaus mit mehr als zwei dort lebenden Parteien muss die Mindestlaufbreite der betroffenen Treppe sogar 1,0 Meter betragen. Dies dient vor allem der Sicherstellung eines Rettungsweges über die Treppe.
Hinweis:
Wer bei einem Einbau eines Treppenlifts rechtzeitig an die wichtigsten Dinge denkt, profitiert schnell von barrierefreier Mobilität.