Es gibt viele Gründe dafür, wieso ein Treppenlift nicht mehr benötigt und deshalb wieder rückstandslos entfernt werden soll. Der häufigste ist wohl der Tod der Person, die auf den Lift angewiesen war. Auch ein Umzug bzw. Verkauf der Wohnung oder des Hauses kann einen solchen Schritt erfordern.
Wichtig: Wir kaufen keine gebrauchten Lifte an, möchten Sie aber dennoch über sämtliche Optionen informieren!
Die gute Nachricht: Der Rückbau von Treppenliften ist für Profis kein Problem. Schienen und Kabel werden entfernt, eventuelle durch die Befestigung entstandenen Löcher und Beschädigungen an der Fassade sowie auf den Treppenstufen repariert. Der Lift wird je nach Zustand entweder “entsorgt” oder aufbereitet. Die schlechte Nachricht: All das ist selbstverständlich mit Kosten verbunden.
Statt den oben beschriebenen Ablauf zu wählen und Geld für den Rückbau zu bezahlen, empfehlen wir Ihnen, den gebrauchten Treppenlift zu verkaufen - und zwar an einen Händler. Dieser kann die Kosten für den Rückbau vom Kaufpreis abziehen. Im Idealfall zahlen Sie also kein Geld, sondern bekommen noch etwas für den alten Lift.
Zudem bieten einige Händler schon beim Kauf eine sogenannte Rückkauf-Option an. Auch in diesem Fall ist der Rückbau für gewöhnlich inkludiert.
Wir empfehlen Ihnen, den Lift immer an einen Händler zu verkaufen. Beim Privatverkauf über bekannte Portale muss der Ausbau / Rückbau separat beauftragt werden. Zudem kümmern sich Händler um die professionelle Generalüberholung der Lifttechnik. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie über eine lokale Suche in Google und Co.
Die dritte und oftmals beste Möglichkeit ist, den Lift einfach zu behalten. Eventuelle Schäden können repariert werden - vielleicht ist auch noch Garantie auf dem Lift? Oft müssen schlichtweg die Akkus sowie andere Verschleißteile ausgetauscht werden, um den Lift wieder fit zu machen.
1. Sie sparen sich die Treppenlift-Kosten für den Neukauf, falls Sie selber mal eine Mobilitätshilfe benötigen.
2. Treppenlifte erhöhen nachweislich den Wert einer Immobilie. Das gilt insbesondere für Mehrfamilienhäuser.
Wurde der Lift auf Wunsch einer Mietpartei eingebaut, so muss diese auch für die Kosten aufkommen. Anders verhält es sich, wenn der Lift als wertsteigernde, prophylaktische Maßnahme montiert wurde. Hier hat zuvor die Eigentümergemeinschaft zugestimmt, die entsprechend auch den Aufwand für den Rückbau zu tragen hat. Auch hier möchten wir nochmal auf die Option verweisen, den Lift zu behalten.
Lassen Sie sich unbedingt ein schriftliches Angebot erstellen, welches nicht nur die einzelnen Kosten transparent aufschlüsselt, sondern auch die Pflichten des Monteurs / Händlers definiert und über mögliche Beeinträchtigungen während des Rückbaus informiert. Das können etwaiger Baulärm, die Dauer des Rückbaus sowie die Beseitigung von durch den Rückbau entstehendem Schmutz sein.