Lassen Sie sich nicht von den vermeintlich hohen Preisen abschrecken. Komplett aus der eigenen Tasche müssen Sie einen Treppenlift in den wenigsten Fällen bezahlen.
Neben dem Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.180 € / Person (bis zu 16.720 € / Haushalt) ab Pflegegrad 1, beteiligt sich auch die KfW an barrierefreien, altersgerechten Umbauten in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Die Zuschüsse können übrigens auch für gebrauchte Treppenlifte oder die Treppenlift-Miete genutzt werden. Wir beraten Sie unverbindlich und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Arbeitgeber werden gegebenenfalls vom Integrationsamt unterstützt, um barrierefreie Arbeitsplätze zu schaffen.