Vor dem Kauf oder Miete Ihres Wunschliftes sollten Sie klären, ob der Treppenlift-Einbau überhaupt ohne Weiteres möglich ist. Sowohl die Treppenform und -breite als auch Wohnrechte (vor allem in Mehrfamilienhäusern) müssen bedacht werden. Gerne sichten unsere Experten Ihre Räumlichkeiten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Vor dem Einbau eines Treppenlifts müssen selten größere bauliche Veränderungen im Treppenhaus vorgenommen werden. Je nach Modell kann es jedoch vorkommen, dass der Handlauf der Treppe für den Einbau der Schienen umgesetzt werden muss. Im Regelfall können Treppenlifte aber an jeder Treppe installiert werden – unabhängig von deren Form und Länge. Das Führungsschienen werden in der Regel direkt entlang der Treppe befestigt, meist an der Wand des Treppenhauses. Auch eine Befestigung auf den Stufen ist möglich.
Vor dem Einbau eines Treppenliftes ist es ratsam, eine Checkliste mit den wichtigsten Aspekten abzuarbeiten. Diese berücksichtigt alle relevanten Kriterien, die über Machbarkeit, Typ und Einbau des Treppenlifts entscheiden. Folgende Aspekte sind dabei besonders wichtig:
Nach Installation des Treppenlifts darf die die Treppen Mindestlaufbreite von 0,8 Metern (in Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten 1,0 Meter) nicht maßgeblich unterschritten werden. Neben der Treppenbreite sind auch Form und Länge der Treppe entscheidend. Wendeltreppen oder Treppenhäuser mit vielen Absätzen sind aufwendiger mit einem Treppenlift zu versehen. Der Einbau ist dadurch mit höheren Kosten verbunden.
Nicht nur die Treppe selbst, sondern auch Beginn und Ende sind für die Treppenlift Montage von Bedeutung. Hier muss vor allem geprüft werden, ob der Treppenlift Türen behindern könnte oder ob Fluchtwege durch den „parkenden“ Treppenlift verstellt werden. Dies ist vor allem in Häusern mit mehreren Parteien (Mehrfamilienhäuser / Mietshäuser) relevant.
Der Treppenlift kann nur unter Berücksichtigung entsprechender Bestimmungen der Bauaufsichtsbehörde eingebaut werden. Hierzu zählen die Mindestlaufbreite, Brandschutzbestimmungen und das Offenhalten von Fluchtwegen. Eine Baugenehmigung muss für den Einbau in nicht-öffentlichen Gebäuden jedoch NICHT eingeholt werden. Die Vorgaben sind durch die Landesbauordnungen (LBO) sowie die DIN 18065 (technische Baubestimmungen) definiert.
Je nach Wohn- und Eigentumslage muss im Vorfeld Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft gehalten werden. Hierbei sieht die Rechtslage aber Entscheidungen zugunsten der beeinträchtigten Partei vor. Die Kosten sind im Zweifel von der Mietpartei zu tragen. Weil sich der Immobilienwert jedoch durch barrierefreie Umbauten steigern lässt, sollten in der Praxis individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Die Treppe darf in ihrer Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Nach der Montage des Treppenlifts, muss der Handlauf der Treppe noch uneingeschränkt nutzbar sein.
Der Treppenlift muss sich manuell verschieben lassen können.
Sofern der Treppenlift nicht gerade genutzt wird, muss sich dieser in einer Parkposition befinden.
Die Mindestlaufbreite der Treppe von einem Meter darf durch den ausgeklappten Treppenlift nicht maßgeblich und dauerhaft unterschritten werden.
Wird die treppenlauflinie oder der Gehbereich nicht verändert, ist eine untere Einschränkung des Lichtraumprofil von maximal 20 cm Breite und 50 cm Höhe hinnehmbar.
Mit hochgeklappten Sitz bzw aufgeklappter Plattform und ohne Passagiere muss die Restlaufbreite der Treppe noch 60 cm betragen.
In der Regel sind die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts bereits im Kaufpreis enthalten. Je länger und kurviger die Treppe ist, desto höher liegen die Gesamtkosten. Kaufen Sie den Treppenlift allerdings gebraucht oder entscheiden Sie sich für ein Modell zur Miete, werden die Einbaukosten oft separat erhoben.
Teurer als der Einbau selbst ist meist die Anfertigung der Schienen bei Kurventreppenliften oder dem Einbau über mehrere Etagen. Um zu entscheiden, ob vorhandene Treppenliftschienen beim Gebrauchtkauf übernommen werden können, ist ein Aufmaß unerlässlich. Anschließend sollten Sie ein Angebot über die Montage des Treppenlifts einholen.
Tipp: Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie beispielsweise einen Zuschuss von der Pflegekasse. Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand wird altersgerechter Umbau auch durch die KfW gefördert.
Erfahrene Treppenlift-Monteure benötigen für die Standard-Montage (gerade Treppe, klassischer Sitzlift, Wandbefestigung) zwischen zwei bis drei Stunden.
Ja, es gibt mehrere Alternativen zur herkömmlichen Treppenlift Montage. Dabei kommt darauf an, für welches Problem eine Lösung gefunden werden soll. Soll beispielsweise auf das Bohren verzichtet werden, kann – je nach Art der Treppe – eine Klemmbefestigung die passende Alternative sein.
Nachdem der Fachmann die Treppe und das Stiegenhaus begutachtet und vermessen hat, erhält der Kunde ein unverbindliches Angebot. Nimmt er das Angebot an, wird ein Termin für Lieferung und Montage fixiert. Wie viel Zeit von der Bestellung bis zur Lieferung vergeht, bestimmt in erster Linie das Modell. Ein Standard-Modell für gerade Treppen kann in der Regel in ein bis zwei Wochen geliefert werden, ein Stiegenaufzug für kurvige Treppen in drei bis fünf Wochen. Bei Spezialanfertigungen kann die Lieferzeit bis zu zehn Wochen betragen. Die Montage selbst dauert bei Standard-Liftern nicht länger als drei Stunden
Erfahrene Handwerker können einen Treppenlift auch selbst montieren. Empfehlen möchten wir dies jedoch nicht, da im Zuge der Selbstmontage ein Teil der Garantieansprüche erlischt. Lassen Sie den Einbau besser vom Profi vornehmen.
Eine verlängerte Treppenlift-Schiene bietet die Möglichkeit, den Ein- und Ausstieg noch komfortabler zu gestalten. Ob eine solche Schienenerweiterung in Ihrem Fall möglich ist, entscheidet der Fachmann bei der Besichtigung vor Ort.
Nein. Für den Einbau eines Treppenlifters muss das Treppenhaus nicht umgebaut werden. Bei der herkömmlichen Montage befestigen wir die Lifterschienen am Treppenrand mithilfe einer Bohrung. Prinzipiell muss die Treppe aber nicht einmal angebohrt werden. Auf Wunsch arbeiten wir auch mit Klemmbefestigungen.
Ja. Auch, wenn die Türe sehr knapp an die Stiege angrenzt, können wir einen Treppen- oder Rehalift realisieren. In solchen Fällen arbeiten wir mit einem nach oben klappbaren Schienenteil.
Beim Vor-Ort-Termin stattet Ihnen einer unserer Fachangestellten einen Besuch ab. Er oder sie begutachtet Ihre Treppe, vermisst diese und erstellt im Gespräch eine treffsichere Bedarfsanalyse. Nachdem Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Treppenmaße erfasst wurden, kann eine individuelle Empfehlung ausgesprochen werden. Nachdem Sie sich für eine passende Treppenart entschieden haben, erstellt der Fachangestellte ein Angebot und sendet Ihnen dieses per Post oder E-Mail zu. Sie haben danach noch genügend Zeit, das Angebot genau zu studieren. Für Fragen ist Ihr persönlicher Berater jederzeit für Sie da.
Je nach Modell und Alter haben Sie unterschiedliche Garantieansprüche. Die Herstellergarantie bei neuen Lifter-Modellen liegt je nach Modell zwischen 2 und 10 Jahren. Den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung haben sie auch bei gebrauchten Modellen. Voraussetzung für die vollumfängliche Inanspruchnahme der Garantie ist der Einbau durch einen Fachbetrieb.
Die regelmäßige Wartung garantiert die lange Lebensdauer Ihres Lifters. Wir empfehlen daher, einen Wartungsvertrag im Fachbetrieb Ihres Vertrauens abzuschließen. Dann müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Pflege und Wartung übernimmt der Betrieb für Sie.
Vor dem Einbau eines Treppenlifts müssen nicht nur das Modell ausgewählt und die Kosten kalkuliert werden, auch die bauaufsichtlichen Bestimmungen sollten bedacht sein. Zum einen regeln die Bauordnungen der Länder die baulichen Anforderungen an Treppen, zum anderen müssen Treppenhäuser die Anforderungen an die Maße gemäß DIN 18065 erfüllen. Diese DIN-Norm legt die genaue Definition aller Treppenbestandteile fest und gibt darüber hinaus die Maßgaben für das Aufmaß, das für die Anfertigung der Treppenliftschienen nötig ist. Aus dieser Norm erschließt sich beispielsweise auch die Mindestlaufbreite von 80 bis 100 Zentimetern, die auf der Treppe nach Einbau eines Treppenlifts nach wie vor zur Verfügung stehen muss. Grundsätzlich benötigen Betroffene für den Einbau des Treppenlifts aber keine Baugenehmigung, wenn die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
Darüber hinaus müssen nicht nur die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, auch die sonstigen, gesetzlichen Regelungen für Mieter und für Bewohner von Eigentumswohnungen finden Beachtung. Mieter haben nach §554a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch darauf, ihren Wohnraum barrierefrei zu erreichen. Entsprechend müssen Vermieter dem Einbau eines Treppenlifts zustimmen, können dabei aber einen Einbau auf eigene Kosten verlangen.
Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist das Genehmigungsverfahren hingegen etwas umständlicher. Grundsätzlich muss vor dem Einbau die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Zu Gunsten gehbeeinträchtigter Eigentümer hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2017 festgelegt, dass die Eigentümergemeinschaft den Einbau des Treppenlifts dulden muss. Hier wird sich auf das Recht auf einen barrierefreien Zugang zum Wohnraum bezogen, das auch Mieter genießen. Allerdings muss die Eigentümergemeinschaft den Einbau eines Treppenlifts nur dulden, wenn dieser auf eigene Kosten geschieht. Für den Hausfrieden ist es in jedem Fall ratsam, bei allen Beteiligten um ihre Zustimmung zu werben.
Ungeachtet der Eigentumsverhältnisse müssen beim Einbau des Treppenlifts die entsprechenden Vorschriften beachtet werden. Hierbei müssen, neben der Mindestlaufbreite, vor allem Brandschutzbestimmungen eingehalten und Fluchtwege freigehalten werden.