Gebraucht gekauft, gemietet oder nigelnagelneu: Treppenlifte sorgen für Barrierefreiheit und dafür, dass körperlich beeinträchtigte Menschen Treppen in privaten und öffentlichen Gebäuden eigenständig bewältigen können. Welches Treppenlift-Modell das passende ist, hängt maßgeblich von den Antworten auf zwei Fragen ab: Wie stark ist die körperliche Beeinträchtigung und wie viel Platz ist vorhanden?
Ein Sitzlift verfügt über einen Sitz sowie eine kleine Plattform für die Füße. Geeignet ist diese Treppenlift-Bauform nur für Personen, die NICHT dauerhaft auf Gehhilfe oder Rollstuhl angewiesen sind.
Geeignet für Rollstuhlfahrer?
Nein
Platzbedarf?
Mittel
Kosten:
ab 4.000 €
Anders als bei Sitzliften ist die Plattform bei Plattformliften so groß, dass sie samt Rollstuhl oder Rollator befahren werden kann. Manche Modelle verfügen zusätzlich über einen ausklappbaren Sitz.
Geeignet für Rollstuhlfahrer?
Ja
Platzbedarf?
Hoch
Kosten:
ab 10.000 €
Der Steh- bzw. Anlehnlift kann als Hybrid zwischen Sitzlift und Plattformlift bezeichnet werden. Für Rollstuhlfahrer ist diese Treppenlift-Art zwar nicht geeignet, dafür aber für Personen, denen das Durchdrücken und Anwinkeln der Beine Schmerzen bereitet.
Geeignet für Rollstuhlfahrer?
Nein
Platzbedarf?
Mittel
Kosten:
ab 4.500 €
Auch der Hublift besitzt eine befahrbare Plattform. Der Unterschied zum Plattformlift besteht in der Funktionsweise: Hublifte funktionieren wie eine Hebebühne (Rollstuhl-Hebebühne) und werden parallel zur Treppe verbaut. Die Tragfähigkeit ist mit bis zu 350 kg noch einmal höher.
Geeignet für Rollstuhlfahrer?
Ja
Platzbedarf?
Mittel
Kosten:
ab 5.000 €
Soll beispielsweise ein Plattformlift an einer kurvigen Treppe montiert werden, empfehlen Experten eine Treppen-Mindestbreite von 100 cm. Der Platzbedarf von Sitz- und Stehliften ist etwas geringer.
In Häusern mit mehr zwei Etagen oder über 400 m² Gesamtwohnfläche müssen gewisse baurechtliche Vorschriften beachtet werden. Hier fordert die Bauaufsicht ohnehin eine Mindestbreite von 100 cm an der notwendigen Treppe. Bei Häusern mit max. zwei Wohneinheiten reichen 70 cm Mindestlaufbreite aus. Kann der Treppenlift an einer zusätzlichen Treppe verbaut werden, gelten 50 cm Mindestlaufbreite in beiden Fällen als ausreichend.
Die “Hublift-Machbarkeit” ist nicht an die Mindestlaufbreite der Treppe gebunden. Hier reicht prinzipiell eine Stellfläche von 90 x 120 cm – je nach Größe der Plattform – neben der Treppe aus.
Treppenlift Alternativen:
Wenn Geld keine Rolle spielt oder Sitz-, Plattform- und Hublifte aus Platzgründen nicht realisierbar sind, dienen sog. Homelifte (Senkrechtlifte) als Alternative. Diese privaten Personenaufzüge sind für Rollstuhlfahrer geeignet und behindern die Treppe als Fluchtweg nicht. Auch der Hängelift kommt als platzsparende Alternative zu klassischen Treppenliften infrage. Das Schienensystem wird dabei nicht an der Wand oder auf den Treppenstufen, sondern an der Decke montiert. Der Ein- und Ausstieg in den Hängelift erfolgt außerhalb des Treppenbreichs.
Alle oben genannten Treppenlift-Arten sind als Variante für den Innen- oder den Außenbereich zu haben. Sog. Außenlifte sind besonders witterungsbeständig (verzinktes Fahrgestell, rostfreie Schienen aus Aluminium, versiegelte Antriebselektronik). Die Kosten für Außenlifte liegen in der Regel etwas über denen vergleichbarer Modelle für den Innenbereich. Bei Hubliften ist lediglich die Hubhöhe preislich ausschlaggebend.
Soll beispielsweise ein Plattformlift an einer kurvigen Treppe montiert werden, empfehlen Experten eine Treppen-Mindestbreite von 100 cm. Der Platzbedarf von Sitz- und Stehliften ist etwas geringer.
In Häusern mit mehr zwei Etagen oder über 400 m² Gesamtwohnfläche müssen gewisse baurechtliche Vorschriften beachtet werden. Hier fordert die Bauaufsicht ohnehin eine Mindestbreite von 100 cm an der notwendigen Treppe. Bei Häusern mit max. zwei Wohneinheiten reichen 70 cm Mindestlaufbreite aus. Kann der Treppenlift an einer zusätzlichen Treppe verbaut werden, gelten 50 cm Mindestlaufbreite in beiden Fällen als ausreichend.
Die “Hublift-Machbarkeit” ist nicht an die Mindestlaufbreite der Treppe gebunden. Hier reicht prinzipiell eine Stellfläche von 90 x 120 cm – je nach Größe der Plattform – neben der Treppe aus.
Hinweis:
Eine direkte Kostenbeteiligung der Kranken- / Pflegekassen ist in der Regel NICHT möglich, das Treppenlifte nicht als Pflegehilfsmittel gelten. Die privaten Pflegekassen sind allerdings nicht an den Hilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes gebunden.