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Pflege zu Hause: ein Überblick

Im Alter trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen bleiben: Ein Traum, der kein Traum bleiben muss, sondern in Erfüllung gehen kann. Verschiedene ambulante Pflegeformen erlauben die Pflege zu Hause. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen es gibt, wie Angehörige unterstützt werden können und auf welche Weise sich die häusliche Pflege finanzieren lässt.

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Pflege durch Angehörige

Je nach Lebenssituation und Schwere der Pflegebedürftigkeit, kann die häusliche Pflege durch Angehörige sichergestellt werden. In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person aus. Dieses kann zum einen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Essen auf Rädern, Fahrdienste, Wäschehilfe etc.) genutzt und / oder als Anerkennung an den / die pflegenden Angehörige/n weitergegeben werden.  Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab.

Tipp: Ersatzpflege beantragen!

Pro Jahr stehen Betroffenen (ab Pflegegrad 2) zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 6 Wochen Ersatzpflege / Verhinderungspflege pro Kalenderjahr zu. Diese dient der Entlastung von Angehörigen und kann im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit der Pflegeperson beantragt werden.  Die Pflegekasse beteiligt sich hier mit 1.612 Euro pro Jahr.

Ambulanter Pflegedienst

Falls sich Angehörige bei der Pflege unterstützen lassen möchten oder nicht rund um die Uhr jemand verfügbar sein muss, kann ein ambulanter Pflegedienst die pflegebedürftige Person bei Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit und anderen Maßnahmen unterstützen. 

In diesem Fall wird kein Pflegegeld, sondern ein davon abweichender monatlicher Betrag (sog. ambulante Sachleistungen) gezahlt. Auch hier richtet sich die Höhe der Förderung nach dem Pflegegrad. 

24-Stunden Pflege

Sollte die Pflegebedürftigkeit eine Rund-um-die-Uhr Betreuung voraussetzen, kann ein 24-Stunden-Pflegedienst die Pflege in den eigenen vier Wänden sicherstellen. 

Wichtig: Nur die Leistungen zertifizierter Pflegedienste werden durch ambulante Sachleistungen von den Pflegekassen unterstützt. Günstigere Pflegekräfte aus Osteuropa (z. B. aus Polen) müssen hingegen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Allerdings kann das Pflegegeld genutzt werden, um die Pflege durch eine polnische Pflegekraft zu finanzieren. 

Pflegegeld und Pflegesachleistung nach Pflegegrad

Erfahren Sie in den nachfolgenden Artikeln, welche Voraussetzungen für welchen Pflegegrad erfüllt sein müssen und wie hoch die finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen ausfüllt. 

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Pflegegrad beantragen

Erfahren Sie, wie Sie bzw. Ihr/e Angehörige/r formlos und unkompliziert einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.

Zum Ratgeber
Pflegegrad abgelehnt?

Ihr Antrag auf Zuweisung eines Pflegegrades wurde abgelehnt oder Sie haben das Gefühl, dass ein höherer Pflegegrad angemessen wäre? Dann legen Sie jetzt Widerspruch ein!

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Angehörige + Pflegedienst: Pflegegeld mit ambulanten Sachleistungen kombinieren

Durch eine Kombination von Pflegegeld und ambulanter Sachleistung (Kombinationsleistungen) lässt sich die Pflegesituation optimal auf die Bedürfnisse der Betroffenen abstimmen. Die Höhe des gezahlten Pflegegeldes verringert sich dabei anteilig im Verhältnis zu der im jeweiligen Monat beanspruchten ambulanten Sachleistungen.

Entlastungsbetrag beanspruchen!

In häuslicher Pflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu. Allerdings ist dieser zweckgebunden zu nutzen. Geeignete Zwecke sind die u.a. die Entlastung pflegender Angehörige sowie die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des / der  Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags.

Wohnsituation anpassen

Wenn die pflegebedürftige Person nicht bettlägerig ist, muss die Bewegungsfreiheit und Sicherheit im Alltag unter Umständen durch barrierefreie Umbauten sichergestellt werden. Dazu zählen beispielsweise der Einbau einer barrierefreien Dusche im Badezimmer, die Modernisierung mit rutschfesten, rollator- sowie rollstuhlgeeigneten Fußböden sowie der Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus. 

Wohnsituation anpassen

Die Pflegekassen subventioniert altersgerechten Umbau mit dem sog. Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser beträgt einmalig bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro pro Haushalt. Betroffene können den Zuschuss ab Pflegegrad 1 bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.

Jetzt Vorlage herunterladen!

Alternativ zum Pflegekassenzuschuss unterstützt auch die staatliche Förderbank KfW altersgerechten Umbau mit einem zinsgünstigen Kredit sowie einer direkten Förderung.

Alles Wichtige zur KfW-Förderung

Tipp: Pflegehilfsmittel nutzen

Zusätzlich zum Pflegegeld, den ambulanten Sachleistungen, dem Zuschuss für die Wohnraumanpassung und der Beteiligung an einer Verhinderungspflege unterstützen die Pflegekassen häusliche Pflege auch durch eine Kostenbeteiligung an Pflegehilfsmitteln.

Lesetipp: 

Was sind Pflegehilfsmittel und in welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse?

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