Mehrere tausend Euro, teilweise 5-stellige Beträge: Wer auf einen Treppenlift angewiesen ist, muss tief in die Tasche greifen. Bei der Suche nach Finanzierungshilfen und Zuschüssen steht die Krankenkasse an erster Stelle. Schließlich ist der Treppenlift oft medizinisch notwendig. Aber zahlt die Krankenkasse tatsächlich für einen Treppenlift und wenn ja: Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?
Wer bereits in einen Pflegegrad eingestuft wurde, sollte bei der Pflegekasse (ist der Krankenkasse angegliedert) einen formlosen “Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme” stellen. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Versicherung mit bis zu 4.000 Euro pro Person an barrierefreien Umbauten. Leben mehrere zuschussberechtigte Personen im gleichen Haushalt, wird der Pflegekassenzuschuss bis zu vier Personen gewährt. Das entspricht einer maximalen Förderung von einmalig 16.000 Euro pro Haushalt.
Wichtig:
Der Zuschuss der Pflegeversicherung bezieht sich nicht ausschließlich auf die Finanzierung eines Treppenlifts, sondern kann für alle weiteren barrierefreien Umbauten (z. B. ein barrierefreies / behindertengerechtes Badezimmer) genutzt werden. Wurden bereits Teile des Budgets aufgebraucht, fällt der Zuschuss dementsprechend niedriger aus. Lediglich bei einem veränderten Pflegebedarf kann der Zuschuss ein zweites Mal gewährt werden.
Treppenlifte gelten NICHT als Hilfsmittel und werden von den gesetzlichen Kranken- / Pflegekassen deshalb nicht direkt bezuschusst. Anders sieht das bei den privaten Versicherungen aus. Die privaten Kranken- und Pflegekassen müssen sich nicht zwingend an das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes halten, sondern können selbst bestimmten, welche Anschaffungen bezuschusst werden und welche nicht.
Weil sich der Zuschuss der (gesetzlichen) Krankenkassen wie schon erwähnt nicht exklusiv auf den Treppenlift-Kauf bezieht, ist es prinzipiell egal, ob ein gebrauchtes oder neues Modell angeschafft wird. Wer nur temporär, beispielsweise im Rahmen der häuslichen Kurzzeitpflege, auf eine Mobilitätshilfe angewiesen ist, kann auch die Treppenlift-Miete mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung finanzieren.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie deshalb Rücksprache mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin halten und die Tarifbedingungen genau prüfen. Eventuell beteiligt sich ihre private Pflegeversicherung direkt an den Treppenlift-Kosten.
Sitzlift (gerade Ausführung) | 4.500 Euro |
+ Montage | inklusive |
– Pflegekassenzuschuss | 4.000 |
= Eigenanteil | 500 Euro |
Tipp:
Der verbleibende Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Falls Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen noch keinen Pflegegrad zugeteilt wurde, können Sie diesen formlos bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Wie das geht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert barrierefreie Umbauten mit einem Investitionszuschuss und zinsgünstigen Krediten.
Finanziell bedürftige Menschen werden bei der Finanzierung des Eigenanteils von der Agentur für Arbeit bzw. dem Grundsicherungsamt unterstützt.
Bei der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze können Arbeitgeber einen Zuschuss beim Integrationsamt beantragen.
Viele Landesbanken unterstützen barrierefreie Modernisierungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern mit günstigen Darlehen.
Treppenlift-Modelle im Überblick
Welches Treppenlift-Modell ist das richtige für mich? Erfahren Sie mehr über Sitzlift , Plattformlift , Hublift , Stehlift , Rollstuhllift und Co.
Der Preis hängt stark vom jeweiligen Modell ab. Die Preisunterschiede zwischen den Homelifter-Typen variieren stark und können bis zu 11.000 Euro und mehr betragen. Dabei beginnt die preiswerteste Aufzugsanlage (Sitzlift) bei einem Neupreis von rund 3.500 Euro, die teuerste (Plattformlift) kann hingegen 15.000 und, je nach Einsatzgebiet und Ausstattung, auch mehr kosten. Für mehr Details zu den einzelnen Lifter-Modellen besuchen Sie unsere Modellübersichtsseite.
Ja. Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen ihrer Verpflichtungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung maximal 4.000 Euro, sofern eine Pflegebedürftigkeit von mindestens Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt beteiligt sich die Krankenkasse mit maximal 16.000 Euro an den Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit.
Nein. Für die Höhe des Einmalzuschusses spielt der Pflegegrad keine Rolle. Antragstellerinnen und Antragsteller mit zuerkannter Pflegestufe 1 erhalten einen Zuschuss in derselben Höhe wie jene mit zuerkannter Pflegestufe 5.
Der Höchstzuschuss von 4.000 Euro kann einmalig in Anspruch genommen werden. Die Ausnahme stellt eine grundlegende Veränderung des Pflegebedarfs dar. Wurde bei Ihnen bereits ein Zuschuss gewährt, und ist nach einer von der Krankenkasse bestätigten grundlegenden Verschlechterung Ihrer Pflegebedürftigkeit eine neuerliche Wohnraumanpassung notwendig, ist der Erhalt eines neuerlichen Zuschusses von bis zu 4.000 Euro möglich.
Ja. Die AOK Gesundheitskasse beteiligt sich mit einem Einmalzuschuss von maximal 4.000 Euro bei Vorliegen des Mindest-Pflegegrades. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Antwort auf die Frage „Wird ein Stiegenlift von der Krankenkasse bezahlt?“.
Ja. Der Erstattungsbetrag bei der Barmer Pflegekasse beträgt maximal 4.000 Euro bei Vorliegen eines Pflegegrades. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Antwort auf die Frage „Wird ein Stiegenlift von der Krankenkasse bezahlt?“.
Für das Setzen von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kann bei der DAK bei Vorliegen des Mindest-Pflegegrades 1 eine Bezuschussung von bis zu 4.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 4.000 Euro erhalten.
Beihilfeberechtigte erhalten für den Einbau eines Stiegenlifters eine Unterstützung in der Höhe von maximal 4.000 Euro.
Neben der Krankenkasse bieten noch viele weitere Einrichtungen und Organisationen in Deutschland Förderungen, Zuschüsse oder Finanzierungen an. Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Seite „Wer erteilt Förderungen für den Treppenlift?“